Gesetz Nr. 390/2002

Gesetz zur Festlegung bestimmter Fristen für die Wahlen an Gemeinderäte vom 1. und 2. November 2002

Diese Vorschrift verweist auf

Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften
Wird aufgehoben durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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