Gesetz Nr. 390/2002
Gesetz zur Festlegung bestimmter Fristen für die Wahlen an Gemeinderäte vom 1. und 2. November 2002
Diese Vorschrift verweist auf
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Wird aufgehoben durch
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.