Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 39 / 2014 Coll.
Mitteilung des Finanzministeriums zur Bestimmung der Emissionsbedingungen für die Tschechische Republik, 2014- 2025, 2.40%
Gültig
39.
GEMEINSCHAFT
Finanzministerium
vom 6. März 2014
Bestimmung der Emissionsbedingungen für die tschechische Staatsanleihe, 2014-2025, 2,40%
Das Finanzministerium (nachfolgend "das Ministerium") stellt registrierte Staatsanleihen in dem durch das Sondergesetz vorgesehenen Umfang aus und bestimmt ihre Emissionsbedingungen gemäß § 26 des Gesetzes Nr. 190/2004 Slg. über Anleihen in der geänderten Fassung (nachstehend "das Gesetz über Anleihen" genannt). Diese Emissionsbedingungen definieren die Rechte und Pflichten der Emittenten und Schuldverschreibungen sowie Informationen über die Emission von Schuldverschreibungen und Formalitäten der Staatsanleihe der Tschechischen Republik, 2014- 2025, 2,40% (nachstehend „Anleihen“ oder „Anleihen“ genannt).
1. Basisbeschreibung der Anleihen:
Ausstellung: Tschechische Republik - Finanzministerium
Name: Staatsanleihe der Tschechischen Republik, 2014- 2025, 2,40%
Kurzname: Tschechische Republik, 2.40%, 25
Seriennummer: 89.
Nennwert: 10.000 CZK (mit Worten: 10.000 CZK)
Emissionskurs: durch Auktion bestimmt
Form der Bindung: Buch-Einsatzträger-Sicherheit
Art der Anleihe: Staatsanleihe
Währung, in der Anleihen genannt werden: Tschechische Krone (CZK)
Beginn der Anmeldefrist: 12.3.2014
Datum des Ablaufs der Anmeldefrist: 18.8.2025
Datum: 17.3.2014
Datum der Fälligkeit: 17.9.2025
Zinserträge: ermittelt mit einem festen Zinssatz von 2,40% p.a.
Besteuerung der Anleiherendite: nach tschechischem Recht
ISIN: CZ0001004253
Separater Rektor - ISIN: CZ0000703012
Gutschein Nr. 1 - ISIN: CZ0000703020
Gutschein Nr. 2 - ISIN: CZ0000703038
Gutschein Nr. 3 - ISIN: CZ0000703046
Gutschein Nr. 4 - ISIN: CZ0000703053
Gutschein Nr. 5 - ISIN: CZ0000703061
Gutschein Nr. 6 - ISIN: CZ0000703079
Gutschein Nr. 7 - ISIN: CZ0000703087
Gutschein Nr. 8 - ISIN: CZ0000703095
Gutschein Nr. 9 - ISIN: CZ0000703103
Gutschein Nr. 10 - ISIN: CZ0000703111
Gutschein Nr. 11 - ISIN: CZ0000703129
2. Die Anleihen werden auf der Grundlage besonderer Gesetze im Sinne von § 25 Abs. 2 des Anleihegesetzes ausgegeben.
3. Die Anleihen werden als Bucheintragspapiere ausgegeben und im Zentralregister der Bucheintragspapiere eingetragen, die gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 256 / 2004 Slg. im Kapitalmarktgeschäft, geändert durch das Zentralverwahrer der Wertpapiere, a.s., mit dem Sitz der Rybná 14, 110 05 Praha 1, Tschechische Republik, eingetragen durch das Gemeindegericht in Prag, § B, Einfügung 4308,
4. Anleihen können von juristischen und natürlichen Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Tschechischen Republik und im Ausland erworben werden (nachstehend als "Investoren" oder "Investoren" bezeichnet).
5. Das Recht auf Zahlung der Anleiheerlöse wird von der Person ausgeübt, die berechtigt ist, die an der Anleihe gebundenen Rechte ab dem 18. August 2015 auszuüben. Das Recht auf Zahlung des Anleiheertrags für den Zeitraum vom Zeitpunkt der Ausgabe (einschließlich dieses Datums) bis zum 17. September 2015 (ohne diesen Zeitpunkt) wird von der Person ausgeübt, die berechtigt ist, die an die Anleihe gebundenen Rechte am 18. August 2015 auszuüben. Die Übertragbarkeit der Anleihe ist nach 18.8.2025 ausgeschlossen.
6. Die Anleiherendite wird mit einem festen Zinssatz von 2,40% p.a. bestimmt. Die Anleiherendite werden einmal jährlich gezahlt, immer am 17. September ab 2015. Ist das Datum der Rendite der Anleihe kein Arbeitstag, so wird die Rendite der Anleihe am unmittelbar folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Rendite für diese Verschiebung gezahlt.
7. Die erste Renditefrist für die Zahlung des Anleiherendites wird vom 17.3.2014 (einschließlich dieses Datums) bis zum 1.7.9.2015 (ohne dieses Datum) festgesetzt. Die folgenden Rückgabefristen werden auf 12 Monate festgesetzt, von 17,9 (einschließlich jenes Datums) des betreffenden Jahres auf 17,9 (ohne diesen Tag) des darauf folgenden Jahres 2015. Die Berechnung der Rendite und der proportionalen Rendite der Anleihe basiert auf der tatsächlichen Anzahl der Kalendertage pro Jahr und der tatsächlichen Anzahl der Tage in der jeweiligen Renditeperiode (ACT / ACT ICMA). Die proportionale Rendite der Anleihe wird zum Zeitpunkt der Berechnung der proportionalen Rendite der Anleihe ab dem Zeitpunkt der Ausgabe oder ab dem Zeitpunkt des Beginns der betreffenden Rendite zum Zeitpunkt der Berechnung der proportionalen Rendite der Anleihe berücksichtigt.
8. Die Anleihenausgabe wird nach und nach (in Tranchen) innerhalb der Anmeldefrist ausgegeben.
9. Der Emissionssatz der Anleihe der betreffenden Anleihe-Emissions-Tranche wird durch den Auktionssatz bestimmt.
10. Anleihen werden öffentlich in der Tschechischen Republik zum Abonnement angeboten, und nach § 26 Abs. 4 des Anleihegesetzes werden sie über die Tschechische Nationalbank auf dem Primärmarkt verkauft. Der primäre Verkauf von Anleihen, die Methode und der Ort des Abos von Anleihen, die Methode und Frist der Lieferung von Anleihen an einzelne Abonnenten und die Art und Weise und der Ort der Zahlung des Emissionssatzes der Abo-Anleihe richtet sich nach den geltenden Regeln für den Primärverkauf von Staatsanleihen, die von der Tschechischen Nationalbank organisiert werden, die auf der Website der Tschechischen Nationalbank und des Ministeriums veröffentlicht werden. Primäranleihenverkäufe werden in Form von Auktionen durchgeführt. Der Auktionsplatz ist Česká národní banka. Nur die vom Emittenten benannte Person ("Primärhändler") oder der Emittent kann an der Auktion teilnehmen. Andere Investoren dürfen nur indirekt über Primärhändler oder über den Emittenten teilnehmen. Der Emittent ist berechtigt, Schuldverschreibungen zu schreiben, wenn sie erst nach § 15 Abs. 4 des Schuldverschreibungsgesetzes in das Vermögenskonto des Emittenten ausgegeben werden und Schuldverschreibungen vor ihrem Fälligkeitstermin erwerben, einschließlich der Rückzahlung von Schuldverschreibungen zu einem beliebigen Preis zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Emissionsdatum und unter anderen vom Ministerium festgelegten Bedingungen. Eigene Schuldverschreibungen, die der Emittent vor seinem Fälligkeitstermin erworben hat, einschließlich Schuldverschreibungen, die vom Emittenten zurückgekauft werden, werden nicht gelöscht und stehen dem Emittenten im Ermessen, ob er sie im Besitz des Emittenten verlässt und gegebenenfalls verkauft oder anderweitig entscheidet.
11. Der Primärverkauf von Anleihen in der ersten Tranche der Anleihe-Emission wird in Form einer amerikanischen Auktion, die am 12. März 2014 von der Tschechischen Nationalbank abgehalten wird, getätigt. Die Emission und der Primärverkauf von Anleihen durch weitere Schuldverschreibungen nach der ersten Tranche der Anleiheemission wird vom Emittenten beschlossen und bestimmen das Datum der jeweiligen Auktionen. Die Auktionsbekanntmachung wird rechtzeitig vor dem Auktionstermin auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
12. Der erwartete nominale Gesamtwert der Anleiheemission beträgt 120 000 000 CZK (d. h. 100 Milliarden CZK). Die Schuldverschreibungen können nach § 7 des Schuldverschreibungsgesetzes in weniger als dem erwarteten Nennwert der Schuldverschreibung ausgegeben werden. Der mögliche Spielraum für die Erhöhung des Anleihevolumens beträgt 40 000 000 CZK (d. h. 40 Milliarden CZK).
13. Die Anleihen werden zum Nominalwert um 17.9.2025 zurückgezahlt. Dieses Datum schließt das Interesse an Anleihen ab. Der Nominalwert der Anleihen wird zusammen mit der Zahlung der letzten Anleiherendite an die Person zurückgezahlt, die die Anleihen bei 18.8.2025 besitzt. Ist das Datum der Rückzahlung des Nominalwerts der Anleihen und der Zahlung des letzten Anleihenertrags kein Arbeitstag, so werden diese Zahlungen am unmittelbar folgenden Arbeitstag ohne Anspruch auf die Rückzahlung für diese Rückzahlung geleistet.
14. Der Emittent verpflichtet sich, nach diesen Emissionsbedingungen die Zahlung von Anleihenerträgen und die Rückzahlung des Nominalwerts von Anleihen an Personen sicherzustellen, die zum Zeitpunkt dieser Emissionsbedingungen berechtigt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte ausschließlich in den Kronen der Tschechischen oder anderen Währung auszuüben, die zum Zeitpunkt der Zahlung die Rechtswährung der Tschechischen Republik sein wird. Die Tschechische Nationalbank und das Ministerium sind daran beteiligt, die Rückzahlung von Anleihen und die Zahlung von Anleiherträgen sicherzustellen. Der Nominalwert der Anleihen wird zurückgezahlt und die Anleihenrendite werden nach den Anweisungen der Personen, die berechtigt sind, die mit der Anleihe verbundenen Rechte zu dem durch diese Emissionsbedingungen gesetzten Zeitpunkt auszuüben, per Bargeld oder Bargeld bezahlt. Der Zahlungsort ist die Tschechische Nationalbank, die die Art und Weise veröffentlicht, wie der Nominalwert der Anleihen zurückgezahlt und Anleihenrendite gezahlt werden.
15. Die gültige Bewertung der finanziellen Förderfähigkeit (Rating) langfristiger Kronenverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bestimmung dieser Emissionsbedingungen durch Standard & Poor's ist auf AA-Ebene, Moody's auf A1-Ebene und Fitch-Bewertungen auf AA-Ebene.
16. Schuldverschreibungen sind direkte, bedingungslose und unvorhergesehene Schulden der Tschechischen Republik, die auf der gleichen Ebene mit allen anderen bestehenden und zukünftigen direkten, bedingungslosen und unvorhergesehenen Schulden der Tschechischen Republik sind.
17. Die mit Anleihen verbundenen Rechte sind nach Artikel 42 des Anleihegesetzes auf 10 Jahre ab dem Zeitpunkt beschränkt, an dem sie zum ersten Mal ausgeübt werden können.
18. Diese Emissionsbedingungen werden vom Ministerium in der Sammlung der Gesetze bekannt gegeben. Jede Mitteilung an die Schuldner und die Öffentlichkeit über diese Anleihen wird in der tschechischen Sprache auf der Website des Ministeriums veröffentlicht, in der der Emittent Informationen über die von ihm ausgegebenen Staatsanleihen veröffentlicht.
19. Diese Emissionsbedingungen können in Fremdsprachen übersetzt werden. Wenn es einen Konflikt zwischen verschiedenen Sprachversionen von Emissionsbedingungen gibt, ist die tschechische Version entscheidend.
Minister:
Ing. Babiš v. r.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Finanzministeriums Nr. 39 / 2014 Coll. zur Bestimmung der Emissionsbedingungen für die Tschechische Staatsanleihe, 2014- 2025, 2.40% |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 17.03.2014 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0