Regierungsverordnung Nr. 39 / 2007 Coll.

Regierungsverordnung über die Ermittlung der Bewertungsgrundlage des Arbeitgebers für Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur staatlichen Beschäftigungspolitik

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.03.2007
Textfassungen: 01.03.2007
Inhalt
39.
REGIERUNGSORDNUNG
vom 28. Februar 2007
über die Ermittlung der Bewertungsgrundlage des Arbeitgebers für Sozialbeiträge und den Beitrag zur nationalen Beschäftigungspolitik
Gesetz Nr. 589 / 1992 Slg., über Soziale Sicherheit und Beiträge zur staatlichen Beschäftigungspolitik, geändert durch Gesetz Nr. 10 / 1993 Slg., Gesetz Nr. 160 / 1993 Slg., Gesetz Nr. 263 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 42 / 1994 Slg., Gesetz Nr. 24 / 1994 Slg., Gesetz Nr. 59 / 1995 Slg.
§ 1
Die Bewertungsgrundlage der Organisation und der kleinen Organisation zur Bestimmung der Sozialabgaben und der Beitrag zur nationalen Beschäftigungspolitik ist der Betrag, der der Summe der Bewertungsgrundlagen ihrer Arbeitnehmer entspricht (1).
§ 2
Hat die Organisation und die kleine Organisation die Sozialversicherungsbeiträge und den Beitrag zur nationalen Beschäftigungspolitik für die Kalendermonate von Anfang 2007 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung von der Summe der Bewertungsgrundlagen gemäß Abschnitt 1 bezahlt, so gelten die Sozialversicherungsbeiträge und der Beitrag zur nationalen Beschäftigungspolitik als gemäß dem Gesetz Nr. 589 / 1992 Slg. über die soziale Sicherheit und den Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik in der geänderten Fassung gezahlt worden, und Hat die Organisation und die kleine Organisation keine Sozialversicherungsbeiträge und den Beitrag zur nationalen Beschäftigungspolitik für den im ersten Satz genannten Zeitraum gezahlt, so ist ihre Bewertungsgrundlage für den Kalendermonat, in dem diese Verordnung wirksam wurde, die Summe der Bewertungsgrundlagen ihrer Arbeitnehmer für diesen Zeitraum und diesen Kalendermonat.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Topolánek v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales:
Netime v. r.
1) Artikel 5 des Gesetzes Nr. 589/1992 Slg. über die Sozialversicherung und den Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik, geändert.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsdekret Nr. 39 / 2007 Slg., zur Bestimmung der Bewertungsgrundlage des Arbeitgebers für Sozialbeiträge und Beiträge zur staatlichen Beschäftigungspolitik
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum01.03.2007
In Kraft seit01.03.2007
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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