Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 39 / 1996
Mitteilung des Außenministeriums über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung des Staates Israel über die Befreiung von der Visumpflicht für Inhaber von diplomatischen und Dienstpässen der Tschechischen Republik und für Inhaber von diplomatischen und Dienstpässen des Staates Israel
Gültig
Mitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag
Textfassungen:
29.02.1996
39.
Kommunikation
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten erklärte, dass am 7. August 1995 das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung des Staates Israel über die Befreiung von der Visumpflicht in Jerusalem für Inhaber von diplomatischen und Dienstpässen der Tschechischen Republik und für Inhaber von diplomatischen und Dienstpässen des Staates Israel unterzeichnet worden sei.
Das Abkommen trat am 9. März 1996 gemäß Artikel 5 in Kraft.
Der für seine Auslegung entscheidende Text der tschechischen, hebräischen und englischen Fassung des Abkommens kann beim Außenministerium konsultiert werden.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 39 / 1996 Slg. über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung des Staates Israel über die Befreiung von der Visumpflicht für Inhaber von diplomatischen und Dienstpässen der Tschechischen Republik und für Inhaber von diplomatischen und Dienstpässen des Staates Israel |
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| Art der Vorschrift | Mitteilung im Zusammenhang mit einem internationalen Vertrag |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 29.02.1996 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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