Regierungsverordnung Nr. 39 / 1954 Coll.

Verordnung zur Festlegung des Beginns der Wirksamkeit von § 11 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 92/1949 Coll.

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf