Verordnung des Finanzministeriums Nr. 389 / 2001 Coll.
Verordnung des Finanzministeriums über den obligatorischen Inhalt des Jahresberichts der Spar- und Kreditgenossenschaft
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.