Entscheidung Nr. 385 / 2002 Coll.

Beschluss der Regierung der Tschechischen Republik über die Verlängerung des Notstands für das Gebiet der Hauptstadt Prag, Mittelböhmen, Region Südböhmen, Region Pilsen und Region Ústecký

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21.08.2002 Verkündet
In Kraft seit 21.08.2002

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