Entscheidung Nr. 385 / 2002 Coll.
Beschluss der Regierung der Tschechischen Republik über die Verlängerung des Notstands für das Gebiet der Hauptstadt Prag, Mittelböhmen, Region Südböhmen, Region Pilsen und Region Ústecký
Zeitliche Textfassungen
21.08.2002
Verkündet
In Kraft seit 21.08.2002
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