Verordnung des Umweltministeriums Nr. 384 / 2001 Coll.

Verordnung des Umweltministeriums über die Handhabung von polychlorierten Biphenylen, polychlorierten Terphenylen, Monomethyltetrachlordiphenylmethan, Monomethyldichlordiphenylmethan, Monomethyldibromdiphenylmethan und alle Mischungen, die irgendwelche dieser Stoffe enthalten, in Konzentrationen größer 50 mg/kg (bei der Handhabung von PCB)

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