Dekret des Innenministeriums Nr. 383 / 2000 Coll.

Verordnung des Innenministeriums zur Festlegung der Grundsätze für die Errichtung einer Notplanungszone und des Umfangs und der Art der Ausarbeitung eines externen Notfallplans für Unfälle, die durch ausgewählte gefährliche Chemikalien und chemische Erzeugnisse verursacht werden

Zeitliche Textfassungen

07.11.2000 Verkündet
In Kraft seit 07.11.2000
07.11.2000 Vorherige
In Kraft seit 07.11.2000 bis 31.05.2006

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