Dekret Nr. 381 / 2003 Coll.
Verordnung über die tierseuchenrechtlichen Anforderungen an Tiere und Erzeugnisse der Aquakultur, Fischereierzeugnisse und lebende Muscheln sowie über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für ihre Einfuhr aus Drittländern
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.