Entscheidung Nr. 38/2024 des Präsidenten der Republik Coll.

Beschluss des Präsidenten der Republik über die Ankündigung von Wahlen zum Europäischen Parlament

Gültig Beschluss des Präsidenten der Republik
Textfassungen: 27.02.2024
38.
BESCHLUSS
Präsident der Republik
vom 26. Januar 2024
über die Ankündigung von Wahlen zum Europäischen Parlament
Gemäß Artikel 63 Absatz 2 der Verfassung der Tschechischen Republik und Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 62 / 2003 Slg. über die Wahlen zum Europäischen Parlament und zur Änderung bestimmter Gesetze gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzes zur Festlegung der allgemeinen Direktwahlen der im Amtsblatt L 278 vom 8. Oktober 1976 erlassenen Abgeordneten des Europäischen Parlaments und des Beschlusses Nr. 78 / 639 des EU-Rates vom 25. Juli 1978
Ankündigung der Wahlen
am Freitag, 7. Juni 2024 und am Samstag, 8. Juni 2024 die Termine für ihr Verhalten festgelegt.
Präsident der Republik:
Pavel v. r.
Ministerpräsident:
Fiala v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungBeschluss Nr. 38/2024 des Präsidenten der Republik Coll. zur Erklärung der Wahlen zum Europäischen Parlament
Art der VorschriftBeschluss des Präsidenten der Republik
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.02.2024
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 2

Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf