Gesetz Nr. 38 / 2012 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 100/2001 Slg. über Umweltverträglichkeitsprüfung und Änderung bestimmter damit zusammenhängender Gesetze (Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung), geändert

Gültig In Kraft seit 31.01.2012
Inhalt
38.
DIE RECHT
vom 11. Januar 2012
zur Änderung des Gesetzes Nr. 100/2001 Slg. über Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
In § 23 des Gesetzes Nr. 100 / 2001 Slg., zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Änderung bestimmter damit zusammenhängender Gesetze (Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung), geändert durch Gesetz Nr. 93 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 163 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 186 / 2006 Slg. und Gesetz Nr. 436 / 2009 Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 11 eingefügt:
"(11) Die in Absatz 10 genannten Maßnahmen können auch dann eingeleitet werden, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem 11. Dezember 2009 eingeleitet wurde."
Die Absätze 11 bis 14 werden zu den Absätzen 12 bis 15.
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Deutschland
Klaus v. r.
Nausea v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 38 / 2012 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 100 / 2001 Slg., zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung), geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.01.2012
In Kraft seit31.01.2012
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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