Gesetz Nr. 38 / 2008 Coll.
Außenhandel im Gütergesetz, das zur Durchführung von Todesstrafe, Folter oder anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen verwendet werden könnte
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 281 / 2009 Coll.
Ändert
Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme von Steue...
Act Nr. 383 / 2022 Coll.
Ändert
Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze im Bereich des Außenhandels mit sensiblem...