Gesetz Nr. 38 / 2008 Coll.

Außenhandel im Gütergesetz, das zur Durchführung von Todesstrafe, Folter oder anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen verwendet werden könnte

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 281 / 2009 Coll.
Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme von Steue...
Ändert
Act Nr. 383 / 2022 Coll.
Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze im Bereich des Außenhandels mit sensiblem...
Ändert
Favoriten
Browserverlauf