Regierungsverordnung Nr. 38 / 1953 Coll.
Verordnung zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Statuts für Verwaltungspersonal, Lehrkräfte, Gesundheitspersonal und Berufsrichter, Staatsanwälte und gerichtliche Kandidaten
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.