Dekret Nr. 38 / 1947 Coll.
Verordnung zur Korrektur eines Pressefehlers in der Regierungsverordnung vom 4. Februar 1947, Nr. 21 Coll., auf dem höchsten Niveau der Unterrichtspflicht von Direktoren, Professoren und Lehrern in Sekundar- und Berufsschulen und über die Höhe der Vergütung für Stunden übersteigen
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