Act Nr. 38 / 1946 Coll.
Gesetz über bestimmte Maßnahmen in der Haltung von Listen von Justizexperten, Zwangsverwaltern, Treuhändern von Konkursen und Ausgleichsverwaltern
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.