Vollständiger Text des Gesetzes Nr. 379 / 2008 Coll.
Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 328 / 1999 Slg., zu Zivildokumenten, wie aus folgenden Änderungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.