Vollständiger Text des Gesetzes Nr. 379 / 2008 Coll.

Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 328 / 1999 Slg., zu Zivildokumenten, wie aus folgenden Änderungen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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