Dekret Nr. 378 / 2003 Coll.
Verordnung zur Festlegung der Unternehmen, in denen die Ausnahmeregelung von den tierseuchenrechtlichen Vorschriften für ihre Tätigkeit für eine Übergangszeit zulässig ist
Diese Vorschrift verweist auf
Dekret Nr. 122 / 2005 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 378 / 2003 Slg. zur Festlegung von Unte...
Dekret Nr. 122 / 2005 Coll.
Wird aufgehoben durch
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 378 / 2003 Slg. zur Festlegung von Unte...
Gesetz Nr. 166 / 1999
Führt durch
Gesetz über die Veterinärmedizin und die Änderung bestimmter verwandter Gesetze...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.