Dekret Nr. 378 / 2003 Coll.

Verordnung zur Festlegung der Unternehmen, in denen die Ausnahmeregelung von den tierseuchenrechtlichen Vorschriften für ihre Tätigkeit für eine Übergangszeit zulässig ist

Diese Vorschrift verweist auf

Dekret Nr. 122 / 2005 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 378 / 2003 Slg. zur Festlegung von Unte...
Wird geändert durch
Dekret Nr. 122 / 2005 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 378 / 2003 Slg. zur Festlegung von Unte...
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 166 / 1999
Gesetz über die Veterinärmedizin und die Änderung bestimmter verwandter Gesetze...
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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