Dekret Nr. 376 / 2017 Coll.
Verordnung der Regierung über den Ausschluss bestimmter Verkäufe aus der Eintragung der Verkäufe
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.