Verfassungsgesetz Nr. 376 / 1990 Coll.
Verfassungsrecht zur Änderung der Verfassung der Tschechischen und Slowakischen Bundesrepublik, geändert
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.