Dekret Nr. 373 / 2020 Coll.

Verordnung über die Bestimmung des Umfanges der Daten und die Art und Weise, in der sie in das gemäß dem Sportunterstützungsgesetz gehaltene Register eingetragen werden

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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