Dekret Nr. 373 / 2020 Coll.
Verordnung über die Bestimmung des Umfanges der Daten und die Art und Weise, in der sie in das gemäß dem Sportunterstützungsgesetz gehaltene Register eingetragen werden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.