Entscheidung Nr. 373 / 2002 Coll.
Die Entscheidung des Premierministers, für das Gebiet der Hauptstadt Prag, der Zentralböhmischen Region, der Südböhmischen Region, der Region Pilsen und der Region Karlovy Vary eine Notsituation zu erklären, aufgrund einer erheblichen Bedrohung für das Leben, die Gesundheit und das Eigentum aufgrund einer ausgedehnten Überschwemmung für die Zeit von 18.00 Stunden am 12. August 2002 bis 24 Stunden am 22. August 2002
Zeitliche Textfassungen
13.08.2002
Verkündet
In Kraft seit 13.08.2002
Novellierungen
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