Dekret Nr. 37 / 2022 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 161 / 2005 Slg. über die Bestimmung der Merkmale von Funktionen von speziell ausgestatteten Telekommunikationsendgeräten für verschiedene Arten von Behinderungen

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.03.2022
Inhalt
37.
ERKLÄRUNG
vom 22. Februar 2022
zur Änderung des Erlasses Nr. 161 / 2005 Slg. über die Bestimmung der Merkmale der Funktionen speziell ausgerüsteter Telekommunikationsendgeräte für verschiedene Arten von Behinderungen
Das Ministerium für Industrie und Handel sieht gemäß § 150 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 127 / 2005 Slg., über elektronische Kommunikation und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über elektronische Kommunikation), geändert durch Gesetz Nr. 468 / 2011 Slg. und Gesetz Nr. 374 / 2021 Slg., § 43 Abs. 3 des Gesetzes über elektronische Kommunikation vor:
Čl. I
Der Anhang des Erlasses Nr. 161/2005 Slg. zur Festlegung der Merkmale der Funktionen speziell ausgerüsteter Telekommunikationsendgeräte für verschiedene Arten von Behinderungen lautet wie folgt:

"Anhang zum Erlass Nr. 161 / 2005 Coll.
Merkmale der Funktionen von besonders ausgestatteten Telekommunikationsendgeräten
(1) Speziell ausgerüstete Telekommunikationsendgeräte sind Telekommunikationsendgeräte, die erforderlichenfalls komplette Gesprächs- und Umwandlungsdienste ermöglichen und eine oder mehrere der folgenden Merkmale erfüllen:
a) die Möglichkeit, die Verstärkung des empfangenen Sprachsignals und die Verstärkung des Ringsignals für die Bedürfnisse von Personen mit Hörbehinderungen zu stärken und zu regeln;
b) die Möglichkeit, das empfangene Sprachsignal auf mechanische Schwingungen oder ein anderes wirksames technisches System für die Bedürfnisse von Personen mit Hörbehinderungen zu übertragen;
c) die Möglichkeit, das Klingelsignal auf Lichtsignalisierung umzuwandeln, die Möglichkeit, die eingehende Rufnummer, die Ausrüstung der SMS-Tastatur und die Anzeige für die Bedürfnisse von Menschen mit Hörbehinderungen zu identifizieren und zu archivieren;
d) die Möglichkeit einer lauten Kommunikation und einfachen Kontrolle der Bedürfnisse von Personen mit Mobilitätsbehinderung;
e) die Möglichkeit, den Endpunkt des öffentlichen Festnetzs für die Bedürfnisse von Personen mit eingeschränkter Mobilität kabellos zu verbinden;
(f) eine erweiterte Tastatur oder Tastatur mit Kontrasttasten für die Bedürfnisse von Menschen mit geringer Sicht; oder
g) Geräte mit Sprachausgabe in tschechischer Sprache für die Bedürfnisse von nahezu oder vollständig blind.
(2) Ein Standard-Telekommunikationsendgerät, das mit einem besonderen Zweck ausgestattet ist, gilt als besonders ausgerüstet mit Telekommunikationsendgeräten, sofern es sich um eine oder mehrere der in Absatz 1 genannten Merkmale handelt.
(3) Die Telekommunikationsendgeräte gelten auch als besonders ausgerüstet, was gegebenenfalls vollständige Gesprächs- und Umwandlungsdienste über die Softwareanwendung ermöglicht."
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister für Industrie und Handel:
Ing. Síkela v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 37 / 2022 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 161 / 2005 Coll., zur Festlegung der Merkmale der Funktionen speziell ausgestatteter Telekommunikationsendgeräte für verschiedene Arten von Behinderungen
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.02.2022
In Kraft seit01.03.2022
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 1

120 001 CZK
23.10.2025
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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