Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 37 / 2014 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad

Gültig
37.
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 4. März 2014
Tarifverträge mit höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gibt bekannt, dass gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. über Tarifverhandlungen in der geänderten Fassung zwei Änderungsanträge zum höhergradigen Tarifvertrag und zwei höhergradige Tarifverträge zwischen 28.1.2014 und 28.2.2014 beim Ministerium für Arbeit und Soziales hinterlegt wurden:
1. Anlage 1 zum Kollektivhochrangigen Vertrag, der am 22. Januar 2014 zwischen den Vertragsparteien geschlossen wurde
Verbund aus Glas, Keramik und Porzellan
und
Vereinigung der Glas- und Keramikindustrie der Tschechischen Republik.
2. Sammelvertrag für 2014, abgeschlossen am 19. Dezember 2013 zwischen den Vertragsparteien
ECHO
und
Vereinigung der chemischen Industrie der Tschechischen Republik.
3. Anlage 1 des am 23. Dezember 2013 zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Kollektiv-Hochrangigen Abkommens 2014
Gewerkschaft der Arbeitnehmer der Holzindustrie, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft in der Tschechischen Republik
und
Die Union der Arbeitgeber der Holzindustrie.
4. Sammelvertrag für 2014, abgeschlossen am 23. Januar 2014 zwischen den Vertragsparteien
KOVO Handelsunion
und
Verband der Lufthersteller.
Minister:
Mgr. Marks v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 37 / 2014 Coll. über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad
Art der Vorschrift-
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Verkündungsdatum13.03.2014
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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