Verordnung Nr. 37/1990 Slg.
Dekret des Bundesministeriums für Verkehr zur Änderung des Dekrets Nr. 1 / 1980 Slg., das grundlegende Bedingungen für die Lieferung von Luftwerken in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.