Regierungsverordnung Nr. 37 / 1953 Coll.

Verordnung über die Verfahren und Fristen für die Einreichung von Beschwerden für die Lieferung von nicht qualitativen und unvollständigen Erzeugnissen und Erzeugnissen, die nicht den nationalen Normen, Normen und technischen Bedingungen entsprechen, sowie über Sachstreitigkeiten, die nicht den Ansprüchen entsprechen

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