Gesetz Nr. 368 / 2000 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 530/1990 Slg., über Anleihen, geändert, und Gesetz Nr. 328/1991 Slg., über Konkurs und Abwicklung, geändert
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.