Regierungsverordnung Nr. 367 / 2020 Coll.

Regierungsverordnung über die außergewöhnliche Verlängerung der Fristen im Rahmen der internationalen Steuerverwaltungskooperation im Zusammenhang mit dem Auftreten von SARS CoV-2 coronavirus

Zeitliche Textfassungen

25.09.2020 Aktuell
In Kraft seit 25.09.2020
10.09.2020 Verkündet
In Kraft seit 10.09.2020
10.09.2020 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 10.09.2020 bis 24.09.2020

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