Gesetz Nr. 367 / 2000 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 40 / 1964 Slg., Zivilgesetzbuch, geändert, und einige andere Gesetze
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.