Dekret Nr. 364 / 2025 Coll.

Verordnung der Regierung über die Erhöhung der Rentenzuschläge im Jahr 2026

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.01.2026
Inhalt
364
Regierungsverordnung
vom 24. September 2025
zur Erhöhung der Rentenzuschläge im Jahr 2026
Die Regierung beauftragt gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 198/1993 Slg. über die Illegalität und den Widerstand des kommunistischen Regimes, geändert durch Gesetz Nr. 220/2011 Slg. und Gesetz Nr. 212 / 2016 Slg., und gemäß Artikel 2 (8) des Gesetzes Nr. 357/2005 Slg., über die Vergabe von Teilnehmern an den nationalen Kampf für die Schaffung und Befreiung von Tschechoslowakei.
§ 1
(1) Die Ergänzung der durch das Regierungsdekret Nr. 622 / 2004 Slg. vorgesehenen Rente zur Gewährung einer Ergänzung der Rente zur Linderung bestimmter Ungerechtigkeiten durch das kommunistische Regime im sozialen Bereich, geändert durch das Regierungsdekret Nr. 405 / 2005 Slg. und Regierungsdekret Nr. 369 / 2007 Slg., und nach dem Gesetz Nr. 108 / 2005 Slg. Die Zulagen werden ab dem 1. Januar 2026 erhöht.
(2) Nach dem in Absatz 1 genannten Anstieg wird die Prämie auf die gesamte Krone aufgerundet.
§ 2
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales:
Ing. Jurečka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsdekret Nr. 364 / 2025 Coll., zur Erhöhung der Leistungen an Renten im Jahr 2026
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.09.2025
In Kraft seit01.01.2026
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 1

Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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