Regierungsverordnung Nr. 364 / 2013 Coll.
Rechtsvorschriften der Regierung über Formen von Verträgen zur vorübergehenden Nutzung von Unterkünften und anderen Freizeitdienstleistungen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.