Gesetzliche Maßnahme des Präsidiums der Bundesversammlung Nr. 364 / 1990 Coll.
Gesetzliche Maßnahmen des Präsidiums der Bundesversammlung zur Behandlung von einem staatlichen Unternehmen übertragenem Vermögen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.