Dekret Nr. 363 / 2014 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 5 / 2014 Slg. über die Art und Weise, die Termine und den Umfang der Daten, die für die Bewertung der Ausführung des Staatshaushalts, die Budgets der staatlichen Mittel, die Budgets der lokalen Behörden, die Budgets der freiwilligen Gemeinden und die Budgets der Regionalräte der Kohäsionsregionen vorgelegt wurden

Zeitliche Textfassungen

01.01.2015 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2015
31.12.2014 Verkündet
In Kraft seit 31.12.2014
31.12.2014 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 31.12.2014 bis 31.12.2014

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