Dekret der Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 36 / 1971 Coll.

Erlass der Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik zur Aufhebung bestimmter Bestimmungen der Regierungsvorschriften über die wirtschaftliche Sicherheit der Kirchen und der Religionsgesellschaften durch den Staat

Gültig In Kraft seit 15.05.1971
Inhalt
36.
Regierungsverordnung
Tschechische Sozialistische Republik
vom 28. April 1971
zur Aufhebung bestimmter Bestimmungen der Regierungsverordnungen über die wirtschaftliche Sicherheit für Kirchen und religiöse Gesellschaften durch den Staat
Die Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik ordnet die Umsetzung des Gesetzes Nr. 218 / 1949 Coll., über die wirtschaftliche Sicherheit der Kirchen und religiösen Unternehmen durch den Staat:
Čl. 1
- Ja.
1. Absatz 14 Absätze 2 bis 6 des Gesetzes Nr. 219 / 1949 Coll., über die wirtschaftliche Sicherheit der römisch-katholischen Kirche durch den Staat,
2. Absatz 14 Absätze 2 bis 6 des Gesetzes Nr. 220 / 1949 Coll., über die wirtschaftliche Sicherheit der Kirche des Tschechoslowakischen Staates,
3. Absatz 14 Absätze 2 bis 6 des Gesetzes Nr. 221 / 1949 Coll., über die wirtschaftliche Sicherheit der evangelischen Kirchen durch den Staat,
4. Absatz 14 Absätze 2 bis 6 des Gesetzes Nr. 222 / 1949 Slg., über die wirtschaftliche Sicherheit der vom Staat orthodoxen Kirche,
5. § 14 Abs. 2 bis 6 des Gesetzes Nr. 223 / 1949 Slg. über die wirtschaftliche Sicherheit der berechtigten Unternehmen durch den Staat.
Čl. 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Korcák v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret der Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik Nr. 36 / 1971 Coll., zur Aufhebung bestimmter Bestimmungen der Regierungsverordnungen über die wirtschaftliche Sicherheit für Kirchen und religiöse Gesellschaften durch den Staat
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum15.05.1971
In Kraft seit15.05.1971
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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