Gesetzliche Maßnahme des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 36 / 1966 Coll.
Gesetzliche Maßnahmen des Präsidiums der Nationalversammlung zur Aufhebung bestimmter Rechtsvorschriften
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.