Dekret des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 36 / 1961
Verordnung des Außenministers über das Konsularübereinkommen zwischen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Republik Rumänien
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.