Regierungsverordnung Nr. 36 / 1955 Coll.
Verordnung zur Verzögerung der Zahlung und des Interesses bestimmter monetärer Verbindlichkeiten von Mitgliedern einzelner landwirtschaftlicher Genossenschaften
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.