Dekret Nr. 359 / 2000 Coll.

Verordnung der Regierung über die Verwendung eines Teils des Einkommens des Landesfonds der Tschechischen Republik zur Durchführung des Programms zur ländlichen Erholung, zur Förderung von Säugetieren, zur Förderung der Schafzucht, zur Bewirtschaftung des Milchfettüberschusses, zur Verarbeitung von einheimischem Rohhonig und zur Förderung der Bewirtschaftung des Honigmarktes im Jahr 2000

Zeitliche Textfassungen

13.10.2000 Verkündet
In Kraft seit 13.10.2000
13.10.2000 Vorherige
In Kraft seit 13.10.2000 bis 30.09.2013

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