Dekret Nr. 356 / 2021 Coll.

Verordnung der Regierung über den Betrag der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2020, den Umrechnungssatz für die Anpassung der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2020, die Kürzungsgrenzen für die Errichtung der Berechnungsgrundlage für 2022 und die Grundrentensätze für 2022 und die Erhöhung der Renten für 2022

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 155/1995
Rentenversicherung
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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