Dekret Nr. 356 / 2021 Coll.
Verordnung der Regierung über den Betrag der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2020, den Umrechnungssatz für die Anpassung der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2020, die Kürzungsgrenzen für die Errichtung der Berechnungsgrundlage für 2022 und die Grundrentensätze für 2022 und die Erhöhung der Renten für 2022
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 155/1995
Führt durch
Rentenversicherung
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.