Vollständiger Text des Gesetzes Nr. 355 / 2009 Coll.

Vollständiger Wortlaut des Gesetzes Nr. 221 / 1999 Slg., über Berufssoldaten, aus folgenden Änderungen

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 221 / 1999
Gesetz über Berufssoldaten
Neuveröffentlicht

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf