Das Verfassungsgericht fand keine 355 / 2008 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 20. Mai 2008 im Falle eines Antrags, die Bestimmungen des § 23 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 329 / 1999 Slg., über Reisedokumente und zur Änderung des Gesetzes Nr. 283 / 1991 Slg., über die Polizei der Tschechischen Republik, geändert durch Gesetz Nr. 217 / 2002 Slg. und Gesetz Nr. 320 / 2002 Slg.

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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