Das Verfassungsgericht fand keine 355 / 2008 Coll.
Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 20. Mai 2008 im Falle eines Antrags, die Bestimmungen des § 23 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 329 / 1999 Slg., über Reisedokumente und zur Änderung des Gesetzes Nr. 283 / 1991 Slg., über die Polizei der Tschechischen Republik, geändert durch Gesetz Nr. 217 / 2002 Slg. und Gesetz Nr. 320 / 2002 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.