Das Verfassungsgericht fand Nr. 355 / 2005 Coll.

Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 14. Juli 2005 über die Nichtigerklärung der Bestimmungen des § 2 in Bezug auf die Bestimmungen des § 1 Buchstabe h des Gesetzes Nr. 425 / 2002 Slg., die für 2003 außergewöhnliche Maßnahmen zur Bestimmung des Gehalts und einer gewissen Erstattung von Ausgaben vorsieht, die mit der Erfüllung der Pflichten der Vertreter des Staates und bestimmter staatlicher Behörden, Richter und Staatsanwälte verbunden sind, und die die die Höhe der zusätzlichen Vergütung und die Höhe der zweiten Vergütung bestimmen

Zeitliche Textfassungen

15.09.2005 Verkündet
In Kraft seit 15.09.2005

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