Dekret Nr. 355 / 2004 Coll.
Bestellung, in der Form, Zeit und Art der Veröffentlichung des Kurses eines zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassenen Anlageinstruments und der Art und Weise, in der die Wertpapierkommission über die Verwendung von Insiderinformationen und über die Marktmanipulation informiert wird
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.