Regierungsverordnung Nr. 351 / 2025 Coll.

Verordnungen der Regierung über die Einrichtung einer Liste von Krankheiten, Mängeln oder Bedingungen, die die medizinische Eignung ausschließen oder einschränken, sowie über die Formalitäten für die medizinische Beurteilung nach dem Waffen- und Munitionsgesetz und nach dem Munitionsgesetz

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.01.2026
351
Regierungsverordnung
vom 10. September 2025
über die Erstellung einer Liste von Krankheiten, Mängeln oder Bedingungen, die die medizinische Fitness und die Formalitäten für die medizinische Bewertung nach dem Waffen- und Munitionsgesetz und nach dem Munitionsgesetz ausschließen oder einschränken
Die Regierung beauftragt gemäß Artikel 15 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 90/2024 Slg. über Waffen und Munition (nachstehend „Gesetz über Waffen und Munition" genannt) und gemäß § 13 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 91/2024 Slg. über Munition (nachstehend „Gesetz über Munition" genannt) und zur Umsetzung nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 90/2024 Slg., über Waffen.
§ 1
Gegenstand
Diese Verordnung enthält:
a) eine Liste von Krankheiten, Mängeln oder Bedingungen, die die medizinische Fitness ausschließen oder einschränken
1. sichere Entsorgung von Waffen oder Munition; und
2. spezifische Tätigkeiten im Umgang mit Munition oder in der pyrotechnischen Erhebung durchzuführen; und
b) die Angaben der für die Zwecke des Waffen- und Munitionsgesetzes oder des Munitionsgesetzes ausgestellten medizinischen Stellungnahme.
§ 2
Liste der Krankheiten, Mängel oder Bedingungen
Die Liste der in Abschnitt 1 Buchstabe a genannten Krankheiten, Mängel oder Bedingungen ist in Anhang 1 dieser Verordnung unter Verwendung der Internationalen Krankheitsklassifikation der 10. Revision (MKN-10) festgelegt.
Medizinische Bewertung
§ 3
(1) Die medizinische Bewertung hat die Formalitäten für eine medizinische Bewertung im Rahmen der medizinischen Dokumentation1).
(2) Für die Ausstellung einer medizinischen Stellungnahme ist eine Beurteilung der medizinischen Eignung der bewerteten Person vorzusehen:
a) die sichere Handhabung von Waffen oder Munition;
b) Durchführung spezifischer Tätigkeiten bei der Verwaltung von Munition oder bei der pyrotechnischen Erhebung oder
c) sowohl die in Buchstaben a und b genannten Zwecke.
(3) Der Inhalt der medizinischen Stellungnahme enthält auch eine Erklärung des medizinischen Bewerters, die er konsultiert hat
a) den pharmazeutischen Datensatz der betrachteten Person, es sei denn, die betrachtete Person hat der Möglichkeit widersprochen, Daten mittels ihres pharmazeutischen Datensatzes anzuzeigen; und
b) eine auftauchende Aufzeichnung der betrachteten Person.
§ 4
(1) Eine ärztliche Bewertung wird bei Vorlage einer Erklärung der Person, die die Bewertung ihres Gesundheitszustands begutachtet, abgegeben.
(2) Das Muster der Erklärung der Person, die seine Gesundheit bewertet, ist in Anhang 2 dieser Verordnung festgelegt.
(3) Bei der Beurteilung der Förderfähigkeit der in Artikel 1 Buchstabe a genannten Tätigkeiten berücksichtigt der bewertende Gesundheitsdienstleister die tatsächlichen negativen Auswirkungen des Gesundheitsstatus der zu bewertenden Person auf die Fähigkeit, Waffen oder Munition sicher zu entsorgen oder auf die Fähigkeit, bestimmte Tätigkeiten in der Verwaltung von Munition oder in der pyrotechnischen Erhebung durchzuführen.
§ 5
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
1. Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister:
Mgr.

Příloha č. 1

Anhang 1
Liste der Krankheiten, Mängel oder Bedingungen, die die medizinische Eignung für die sichere Entsorgung von Waffen oder Munition ausschließen oder einschränken, oder für die Durchführung spezifischer Tätigkeiten bei der Verwaltung von Munition oder in der pyrotechnischen Forschung

ČÁST PRVNÍ

Krankheiten, Defekte oder Zustände, die die Gesundheitsförderfähigkeit ausschließen

Díl 1

Krankheiten, Defekte oder Bedingungen, die medizinische Fitness ausschließen, da sie sich negativ auf geistige Fähigkeiten oder Persönlichkeit auswirken
1. organische psychische Störungen einschließlich symptomatischer Störungen, mit Ausnahme des postencephalischen Syndroms [F00 - F09],
2. psychische und Verhaltensstörungen, die durch den Einsatz psychoaktiver Substanzen verursacht werden, außer psychische und Verhaltensstörungen, die durch den Tabakkonsum verursacht werden, und isolierte unkomplizierte akute Vergiftung - aktuell oder Geschichte [F10 - F19]; die Beurteilung der Kompetenz erfordert mindestens drei Jahre Abstinenz durch Beendigung der Behandlung und unterliegt sowohl einem Psychiater als auch einem Psychologen;
3. Schizophrenie, Schizophrenie und Wahnvorstellungen [F20 - F29],
4. psychische Verzögerung [F70 - F79].

Díl 2

Sonstige Krankheiten, Mängel oder Bedingungen, die medizinische Fitness ausschließen
1. Erkrankungen des Nervensystems:
a) systemische Atrophie, die hauptsächlich das zentrale Nervensystem beeinflusst [G10 - G14];
b) außerpyramidale und Bewegungsstörungen, die die sichere Handhabung von Armen, Munition oder Munition unbestreitbar ausschließen [G20 - G26];
c) degenerative Erkrankungen des Nervensystems, die nicht oben aufgeführt sind [G30 - G32],
(d) Epilepsie, epileptische Syndrome, Narkolepsie und Katalepsie [G40 - G41, G47.4]; insbesondere:
1. Epilepsie in Fällen, in denen der beschlagfreie Zeitraum weniger als 12 Monate beträgt; Epilepsie im Sinne dieser Verordnung bedeutet zwei oder mehr epileptische Anfälle, die in der betrachteten Person für einen maximalen Zeitraum von 5 Jahren aufgetreten sind;
2. nachisolierte oder erste unprovokierte epileptische Beschlagnahme, wenn antiepileptische Therapie eingeleitet wurde, 12 Monate lang,
3. nach einem isolierten oder ersten unprovokierten epileptischen Anfall, wenn nicht antiepileptische Therapie eingeleitet wurde, für 6 Monate,
4. eine Bedingung nach einem provozierten epileptischen Anfall, der durch einen erkennbaren kausativen Faktor verursacht wird, dessen Wiederauftreten bei der Handhabung einer Waffe oder Munition oder bei einer bestimmten Tätigkeit bei der Handhabung von Munition oder in einer pyrotechnischen Untersuchung auftreten kann; oder
5. Anfälle mit beeinträchtigtem Bewusstsein oder Dynamik, insbesondere unkompensierte Narkolopsie oder Kataplexie,
2. Augen- und Augenadnex-Krankheit:
(a) Verringerung der Sehschärfe auf einem besseren Auge nach Korrektur unter 6 / 12 [H53 - H54],
3. Ohr- und Nippelstörungen:
(a) interne Ohrenerkrankungen mit Ungleichgewicht [H80 - H83];
b) andere Ohr- und Nippelerkrankungen, ausgenommen die sichere Handhabung von Armen, Munition oder Munition [H91.3 - H91.8].

ČÁST DRUHÁ

Krankheiten, Defekte oder Staves, die die Gesundheitsförderfähigkeit begrenzen

Díl 1

Krankheiten, Defekte oder Bedingungen, die die medizinische Fitness einschränken, da sie psychische Fähigkeiten oder Persönlichkeit beeinträchtigen können
1. postencephalisches Syndrom [F07.1],
2. schwere affektive Störungen (Mood-Erkrankungen) [F30 - F39],
3. schwere neurotische, stress- und somatoforme Störungen, Angst- und phobe Störungen, Anpassungsstörungen [F40 - F48],
4. schwere Verhaltenssssyndrome, die mit physiologischen Funktionsstörungen und somatischen Faktoren verbunden sind [F50 - F59],
5. schwere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen [F60 - F69],
6. eine Geschichte von psychischen Entwicklungsstörungen mit anhaltenden schweren psychopathischen Symptomen in Reifung und Erwachsenenalter [F80 - F89],
7. Schwere Verhaltens- und emotionale Störungen mit normalem Beginn in der Kindheit und Reifung [F90 - F99],
8. Andere schwere psychopathologische Symptome, die in diesem Abschnitt nicht aufgeführt sind, die aufgrund ihrer Natur den sicheren Umgang mit Waffen oder Munition einschränken:
a) Störungen bei längeren Belastungen;
(b) psychomotorische Störungen,
c) Störungen im Bereich Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis, Entscheidungsfindung,
d) emotionale Störungen, z.B. die Tendenz zu moderaten Angstreaktionen, unkontrollierter Aggression, Selbstmutation, Feindseligkeit, destruktiver oder selbstzerstörerischer Tendenzen, Exkursivität, Impulsivität,
e) soziale Anpassungsstörungen, wie die Tendenz, Normen, Vorschriften und Gesetze, repetitive Konflikte mit Behörden oder die Tendenz, Konflikte mit anderen zu schaffen;
(f) Selbstbewertungsstörungen, die die Fähigkeit zur angemessenen Beurteilung ihrer physischen und psychologischen Optionen, wie Selbstbewertung, starkes Verhalten, übermäßiges Risiko- und Selbst-Demonstration, bedeuten,
g) die beeinträchtigte Fähigkeit, dem Grundsatz der Realität in den Verhandlungen zu folgen und die Entwicklung sozialer Situationen und die Folgen der Selbstwirkung zu antizipieren;
9. Organische Erkrankungen mit Psychopathologie.

Díl 2

Sonstige Krankheiten, Mängel oder Bedingungen, die die medizinische Fitness einschränken
1. Erkrankungen des Nervensystems:
(a) entmyelinierende zentrale Nervensystemerkrankungen [G35 - G37],
(b) Schlafstörungen [G47.0 - G47.1, G47.8]
c) Nerven-, Nerven- und Strickerkrankung [G50 - G59],
d) Polyneuropathy und andere periphere Nervensystemerkrankungen [G60 - G64];
2. Augenkrankheiten und Augenadnex:
a) andere Krankheiten im Auge und im Auge adnex, die den sicheren Umgang mit Waffen, Munition oder Munition unbestreitbar einschränken [H00 - H52, H55 - H59];
3. Ohr- und Nippelstörungen:
a) andere Ohrenerkrankungen, die die sichere Handhabung von Armen, Munition oder Munition unbestreitbar einschränken [H60 - H75, H90 - H91.2, H91.9 - H95]; eine ausführliche audiologische und vestibulare Prüfung ist in befriedigenden Fällen erforderlich;
4. Muskel- und Bindegewebserkrankungen [M00 - M99], die die Funktion der oberen Gliedmaßen, endokrinen Krankheiten und die Umwandlung von Stoffen beeinflussen, sowie andere Krankheiten, die den sicheren Umgang mit Waffen, Munition oder Munition einschränken.

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2
Muster der Erklärung durch die Person, die ihre Gesundheit beurteilt

1) Dekret Nr. 444 / 2024 Coll., zur Gesundheitsdokumentation.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 351 / 2025 Coll., über die Einrichtung einer Liste von Krankheiten, Mängeln oder Bedingungen, die die medizinische Eignung ausschließen oder einschränken, sowie über die Formalitäten für die medizinische Bewertung nach dem Gesetz über Waffen und Munition und nach dem Gesetz über Munition
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum19.09.2025
In Kraft seit01.01.2026
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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