Dekret Nr. 351 / 2022 Coll.
Verordnung über die Übermittlung von Daten über den Verbrauch von Arzneimitteln öffentlicher Krankenkassen, wenn ein Krankenversicherungsunternehmen geändert wird
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 592 / 1992 Coll.
Führt durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Versicherung für die öffentliche...
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.