Gesetz Nr. 351 / 2011 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch, geändert, und andere verwandte Gesetze
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.