Regierungsverordnung Nr. 35 / 2017 Coll.

Verordnung der Regierung zur Festsetzung des Satzes einer einmaligen Gebühr für die Lagerung radioaktiver Abfälle und der Höhe der Beiträge aus dem Nuklearkonto an die Kommunen und ihre Bestimmung

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Wird durchgeführt durch
Dekret Nr. 342 / 2024 Coll.
Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 35/2017 Slg. über eine...
Ändert
Favoriten
Browserverlauf