Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 35/1996
Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Aushandlung des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Slowakischen Republik über den Übergang von Rechten und Pflichten, die sich aus der Ausübung des militärischen aktiven Dienstes von Soldaten in der tschechoslowakischen Volksarmee (Czechoslovakische Armee) und aus der Untersuchung von Schülern und Zuhörern von Militärschulen im Zusammenhang mit dem Verschwinden der Tschechischen und Slowakischen Republik ergeben
Zeitliche Textfassungen
29.02.1996
Verkündet
In Kraft seit 29.02.1996
Novellierungen
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