Dekret Nr. 35 / 1945 Coll.

Dekret des Präsidenten der Republik über die vorübergehende Verjährung von Einzahlungen für Geldinstitute (Geldunternehmen) im Grenzgebiet

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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