Gesetzliche Maßnahme Tschechisches Nationalratsbüro Nr. 345 / 1992 Coll.
Gesetzliche Maßnahme des Präsidiums des tschechischen Nationalrates zur Änderung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 231 / 1991 Slg. über die Zuständigkeit der tschechischen Behörden in außergerichtlicher Rehabilitation, geändert durch das Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 544 / 1991 Slg.
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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